Die Stromkosten für Industrie und Gewerbe beinhalten Kosten für die Stromerzeugung und den Vertrieb, Netzentgelte für die Nutzung der Stromnetze, sowie sonstige Abgaben, darunter staatlich festgelegte Steuern und Umlagen. Von den drei Hauptbestandteilen behält der Stromanbieter lediglich den ihm für die Stromerzeugung und den Vertrieb entstandenen Kostenanteil zurück. Die zwei weiteren Bestandteile werden weitergegeben: Netzentgelte an den Netzbetreiber und sonstige Abgaben, darunter Steuern und Umlagen, an den Staat.